Hochzeit in Corona-Zeiten: Was ist erlaubt und was nicht?

Ihr plant gerade Eure Hochzeit? In diesem Artikel findet Ihr die wichtigsten Fakten, Tipps und Entscheidungshilfen rund um das Thema Heiraten in Zeiten von Corona.

Hochzeit in Corona-Zeiten: Was ist erlaubt und was nicht?
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Seit sehr langer Zeit ist das Coronavirus SARS-CoV-2, welches auch als COVID-19 bekannt ist, das Top-Thema weltweit. Der Großteil der Hochzeiten im letzten und diesen Jahr musste verschoben oder sogar abgesagt werden. Viele Dienstleister der Hochzeitsbranche mussten umdenken und sich an die neue “Normalität” anpassen. Und Brautpaare stehen noch immer vor der Frage: Absagen, verschieben oder sogar ein 2. Mal verschieben? Wir haben Euch alle wichtigen Informationen zum Thema Corona in diesem Artikel zusammengefassst und möchten Euch – auch in den aktuell schwierigen Zeiten – auf Eurem Weg zum schönsten Tag des Lebens unterstützen.

Aktuelles (Stand 01. Februar 2022): 2G-Plus-Regel bei Veranstaltungen und in Restaurants

Bund und Länder haben am 24. Januar 2022 vereinbart, dass die geltenden Corona-Regeln weiterhin Bestand haben sollen. Die Bundesländer werden ihre Landesverordnungen dazu anpassen.

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Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen Personen teilnehmen, die weder geimpft noch genesen sind, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs zählen nicht mit.

Seit dem 28. Dezember 2021 gilt wieder eine Kontaktbeschränkung für geimpfte und genesene Personen. Bei privaten Feiern und Treffen außerhalb der Gastronomie sind nur noch maximal zehn Teilnehmende erlaubt! Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit. Eine Hochzeitsfeier 2022 ist bis dato aktuell also nur im kleinen Kreis erlaubt. Soll die Hochzeitsfeier im Restaurant oder in einer angemieteten Location als geschlossene Gesellschaft stattfinden, dürfen bis dato auch nicht mehr als zehn Gäste teilnehmen. Zudem ist 2G plus vorgeschrieben. Findet die Feier in der Gastronomie nicht als geschlossene Gesellschaft statt, greift die 2G-Regel.

Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen, wie sie für ungeimpfte Personen gelten.

Was bedeutet jetzt eigentlich 2G, 2g-Plus, 3G und Co.?

  • Die 3G-Regel ermöglicht sämtliche Freiheiten für genesene, geimpfte oder getestete Personen (z.B. am Arbeitsplatz)
  • Bei 3G plus haben Geimpfte, Genesene und Getestete mit einem PCR-Test Zutritt (negativer Schnelltest reicht nicht aus)
  • Bei einer 2G-Regelung haben lediglich geimpfte und genesene Personen Zutritt. In Bayern gilt 2G aktuell unter anderem für die Gastronomie, Hotels und körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbesuche
  • Bei einer 2G plus Regelung, wie sie beispielsweise im Kino gilt, dürfen Genesene und Geimpfte teilnehmen, wenn sie einen aktuellen negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) vorweisen
  •  ➡ 2G plus gilt für private Feiern sowohl in nicht privaten Räumlichkeiten als auch in der Gastronomie. Menschen, die bereits eine Auffrischimpfung (Booster) erhalten haben, sind von der Testpflicht in einigen Bereichen befreit.

Quelle: Main Post & Bundesregierung

Das Infektionsschutzgesetz sieht für Hochzeiten keine Ausnahme vor!

speichernHochzeitspaar mit Distanz zur Hochzeitsgesellschaft
Foto: Shutterstock


1. Ihr heiratet “nur” standesamtlich und verschiebt die Hochzeitsfeier? In den meisten Standesämtern gilt es folgendes zu beachten:

  • Für eine Trauung im Standesamt gilt zwingend die Einhaltung eines Hygienekonzepts – vom Abstandsgebot bis hin zum Tragen von medizinischen Masken.
  • Standesamtliche Trauungen werden weiterhin durchgeführt! Beachtet, dass die Bearbeitungszeiten länger als sonst dauern können!
  • Anzahl der erlaubten Gäste (Beispiel Standesamt München):

    Bei Trauungen gilt aktuell für alle Gäste die 3G plus Regelung (geimpft, genesen, PCR-getestet).  Beachtet bei den Corona-Tests, dass der PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein darf.

    Ausgenommen von der 3G plus Regelung sind die für die Eheschließung notwendigen Personen (das Ehepaar, Trauzeug*innen und gegebenenfalls die dolmetschende Fachkraft). In den Trausälen des Standesamtes München können neben den minderjährigen gemeinsamen Kindern der Eheschließenden höchstens 6 zusätzliche Gäste teilnehmen (3G plus Regel). Für die Trauung muss die ausgefüllte Gästeliste (PDF, 181 KB) mitgebracht werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schüler*innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gelten als getestet.

  • Bringt zur Eheschließung eigene Kugelschreiber mit!
  • FFP2-Masken sind von allen Beteiligten zu tragen!
  • Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 Metern!

2. Was gilt bei kirchlichen Trauungen?

Religiöse Veranstaltungen sind sowohl im Freien als auch in Innenräumen mit unbegrenzter Personenanzahl erlaubt. Hierzu ist – analog zu Versammlungen und Veranstaltungen – die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu gewährleisten. An religiös-kultischen Veranstaltungen dürfen auch Personen teilnehmen, die nicht negativ getestet wurden. Alle Teilnehmer:innen sind dazu verpflichtet, medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wenn sie sich nicht an ihrem festen Sitzplatz befinden.

3. Private Feiern: was gilt in welchem Bundesland und was zählt überhaupt als Privatraum?

Was zählt als Privatraum?

Ausgenommen von der 3G-, 3G-plus-, 2G- und 2G-plus-Regel sind bislang unter anderem Privaträume. Aber was genau zählt als Privatraum? Privaträume sind Räumlichkeiten, die dem Veranstalter gehören beziehungsweise dauerhaft angemietet sind – also nicht nur für die Hochzeitsfeier – und in denen der Lebensmittelpunkt des Veranstalters liegt. Dazu zählen beispielsweise eine Ferienwohnung, das eigene Haus oder Garten! Wird für die Hochzeitsfeier eine Gaststätte angemietet, gilt diese nicht als Privatraum!

 ➡ Das gilt in den einzelenen Bundesländern:

  • Hochzeit in Baden-Württemberg

    • Ab dem 24.11.2021 gilt: Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind zulässig in der Alarmstufe 2
    • 1 Haushalt plus eine weitere Person
    • Geimpfte und Genesene, Personen bis einschli. 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht dazu
    • Paare die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt!

Weitere Infos auf der Seite des Landes Baden-Württemberg! 

  • Hochzeit in Bayern

    • Gültig ab sofort bis mindestens 15.12.21: Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: 5 Ungeimpfte dürfen sich treffen – geimpfte und Kinder unter 12 werden nicht gerechnet
    • Feier in angemieteten Räumlichkeiten (z.B. Festsaal): 2G-Regel
    • Feier in der Gastronomie: 2G+ – Regel
    • FFP2-Maskenpflicht und Mindestabstand (außer am Platz), Sperrstunde 22 Uhr
    • In Corona- Hotspots sind keine Feiern in der Gastronomie möglich!

Weitere Infos zum Status in Bayern findet Ihr auf der Seite des Landes Bayern!

  • Hochzeit in Berlin

    • Ab 11.November 2021 gilt:
    • Hochzeitsfeiern im Freien: max. 100 Personen
    • Innenräume: max. 50 Personen (ausgenommen Personal und Kinder unter 14 Jahren)
    • Nur 2G (Genesen und geimpft) in Innenräumen zulässig bei mehr als 20 Personen
    • 3G im Freien möglich
    • Maskenpflicht aufgehoben am festen Sitzplatz oder bei guter Lüftung
    • Dokumentation der Anwesenheit
    • Hygienekonzept bei mehr als 20 Personen
    • Mindestabstand 1,5 m ist einzuhalten
    • Gute Lüftung ist zu gewährleisten

Weitere Infos zum Status in Berlin findet Ihr auf der Seite des Landes Berlin!

  • Hochzeit in Brandenburg

    • Seit dem 23. November 2021 gilt:
    • Hochzeitsfeiern im privaten Wohnraum oder in öffentlichen oder angemieteten Räumen:sind nur zulässig mit
      • den Angehörigen eines Haushalts
      • den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts
      • insgesamt bis zu 5 Personen
      • nicht mitgezählt werden geimpfte und genesene Personen und Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
    • die allgemeinen Hygieneregeln und- bei Feiern außerhalb des privaten Raumes auch das Abstandsgebot – sind zu beachten. Wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, besteht Maskenpflicht!

Weitere Infos auf der Seite des Landes Brandenburg!

  • Hochzeit in Bremen

Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 anwesenden Personen gelten unabhängig von den Stufen neben der 2G-Regel (in Warnstufe 3: 2G+) ein Hygienekonzept und die Genehmigungspflicht. Weitere Infos auf der Seite des Landes Bremen!

  • Hochzeit in Hamburg

Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze, wie zum Beispiel Hochzeiten, dürfen nur unter 2G-Bedingungen durchgeführt werden, weil sie in aller Regel mit einem gastronomischen Angebot verbunden sind.

Die bezirklichen Standesämter ermöglichen es Hochzeitspaaren, sich in Anwesenheit von Gästen (Testpflicht für Gäste) trauen zu lassen, wobei je nach den räumlichen Gegebenheiten bis zu zehn Personen (einschließlich Standesbeamten) an der Trauung teilnehmen können.

Private Feierlichkeiten wie folgt sind möglich (mit geladenen Gästen):

    • In geschlossenen Räumen dürfen höchstens 50 Personen teilnehmen. Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgerechnet, sie zählen also nicht zu den 50 Personen. In geschlossenen Räumen außerhalb des privaten Wohnraums gilt eine Maskenpflicht; die Maske kann beim Verzehr oder auf dauerhaft eingenommen Plätzen abgelegt werden.
    • Es gilt das 3G-Zugangsmodell, so dass nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete Zugang haben. Findet die Veranstaltung oder Feier allerdings in einem gastronomischen Betrieb statt, gelten die 2G-Regeln.
    • Im Freien dürfen höchstens 100 Personen teilnehmen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet, sie zählen also nicht zu den 100 Personen.
    • Die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen erfasst werden.
    • Test- oder Impfnachweise müssen kontrolliert und dokumentiert werden, am besten mit der kostenlosen App CovPassCheck des Robert-Koch-Instituts.
    • Tanzen ist nur gestattet, wenn an der Feierlichkeit nur Geimpfte und Genesene sowie zusätzlich höchstens zehn nicht geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Allerdings ist für diese zehn Personen ein Coronavirus-Testnachweis nötig. Personen unter 18 Jahren dürfen mittanzen. In diesem Fall muss keine Maske getragen werden.

Weitere Infos auf der Seite des Landes Hamburg!

  • Hochzeit in Hessen

    • Ab 10 Personen in Innenräumen gilt 2G. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 6 Jahren werden mitgezählt. Kinder unter 6 müssen keinen Negativnachweis vorlegen.
    • Ab 100 Persinen gilt die 2G-PLUS-Regel
    • Ab 250 Personen ist eine Genehmigung des Gesundheitsamtes erforderlich
    • Abstands-und Hygienekonzept ist erforderlich
    • Maske muss bis zum Platz getragen werden
    • Sitzgruppen von max. 10 Personen oder Schachbrettmuster
    • Kontakterfassung nicht notwendig
  • Hochzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem 13.11.2021 gilt:

    • Trauungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 und im Freien mit bis zu 100 Personen
    • Private Zusammenkünfte zu Hause oder in angemieteten Räumen bis max. 30 Personen
    • Gewerblich organisierte private Zusammenkünfte mit bis zu 100 Personen (jeweils zzgl. Kinder bis 14 Jahren, Geimpfte und Genesene, Teilnahme auch bei Vorlage eines negativen COVID-Tests)
    • Ab Warnstufe Orange in einem Landkreis an drei Tagen in Folge: 2G- Regel bei Feiern außerhalb der eigenen Häuslichkeit

Weitere Informationen findet Ihr auf der Seite des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

  • Hochzeit in Niedersachsen

Warnstufenkonzept gilt ab 24.11.2021:

    • unter Warnstufe 1: bei Veranstaltungen an denen mehr als 25 Personen teilnehmen und wenn Indikator Neuinfizierte mehr als 35 dann: drinnen und draußen: 3G mit PoC
    • Warnstufe 1: Hospitalisierung mehr als 3-6: bei Veranstaltungen, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen, dann: draußen: 2G mit medizinischer Maske, außer im Sitzen, drinnen: 3G mit PoC
    • Warnstufe 2: Hospitalisierung mehr als 6-9: bei Veranstaltungen, an denen mehr als 15 Personen teilnehmen dann: drinnen: 2G+ -Regel mit PoC mit FFP außer im Sitzen, draußen: 2G
    • Warnstufe 3: Hospitalisierung mehr als 9: bei Veranstaltungen, an denen mehr als 10 Personen teilnehmen, dann, drinne: 2G+ – Regel mit PoC mit FFP außer im Sitzen, draußen: 2G
  • Hochzeit in Nordrhein-Westfalen

Ab dem 24.11.2021 gilt:

    • 2G+ – Regel in Einrichtungen mit erhöhtem Infektionsrisiko (Tanzveranstaltungen einschließlich private Feiern)
    • Nachweis einer vollständigen Impfung/Genesung mit zusätzlichem Test: Schnelltest nicht älter als 24h oder PCR Test nicht älter als 48h. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind davon ausgenommen.

Weitere Infos findet Ihr auf der Seite des Landes Nordrhein-Westfalen!

  • Hochzeit in Rheinland-Pfalz

Ab 04.12.2021 gilt:

    • Standesamtliche Trauung: Für alle Anwesenden gilt die Maskenpflicht und Testpflicht! Das Hochzeitspaar ist von der Maskenpflicht befreit!
    • Veranstaltungen im Freien: 2G-Regel (geimpft oder genesen), Maskenpflicht, außer beim Verzehr von Speisen und Getränken, Pflicht zur Kontakterfassung, Vorhalten eines Hygienekonzeptes
    • Veranstaltungen im Innenbereich: 2G-PLUS-Regel (geimpft oder genesen + Test), für Minderjährige gelten Außnahmen, Maskenpflicht, außer beim Verzehr von Speisen und Getränken, Pflicht zur Kontakterfassung, Vorhalten eines Hygienekonzeptes
    • Die zusätzliche Testpflicht entfällt:
      • wenn eine durchgängige Maskenpflicht eingehalten wird (auch keine Ausnahme für Verzehr von Speisen und Getränken)
      • für Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung

Weitere Infos findet Ihr auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz!

  • Hochzeit in Saarland

Hier gilt die 3G-Regelung:

    • bei Veranstaltungen im Freien (wie Weihnachts-, Wochen- oder Jahrmärkten) besteht die Wahlmöglichkeit zwischen 3G oder Maskenpflicht
    • bei Standesamtlichen Trauungen

Hier gilt die 2G-Regelung:

  • generell bei Veranstaltungen im Innenbereich
  • Tourismus: Hotelübernachtungen, Reisebusreisen, Schiffsreisen oder ähnliche touristische Angebote
  • in der Gastronomie, Betriebskantinen und Mensen im Innenbereich

Weitere Infos findet Ihr auf der Seite des Landes Saarland!

  • Hochzeit in Sachsen

 Gültig bis zum 12.12.2021:

    • Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet mit:
    • 1. den Angehörigen eines Hausstands, in Begleitung der Partnerin oder des Partners und von Personen, für die eine Sorge-oder Umgangsrecht besteht
    • 2. mit einer weiteren Person
    • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16.Lebensjahes, geimpfte oder genesene Personen zählen nicht mit
  • Hochzeit in Sachsen-Anhalt

Gültig bis zum 23.12.2021:

    • Bei Trauungszeremonien ist ein Anwesenheitsnachweis zu führen
    • Private Feiern bis zu 50 Personen, dürfen mit einem verpflichtenden 2G-Zugangsmodel gefeiert werden
    • Private Feiern über 50 Personen bedürfen einer professionellen Organisation und einem verpflichtenden 2G-PLUS-Regel-Zugangsmodel
    • In geschlossenen Räumen bis 500 Personen erlaubt
    • Im Freien bis 1000 Personen erlaubt
    • Ein Hygienekonzept, sowie Anwesenheitsnachweis sind Voraussetzung

Weitere Informationen zum Status im Land Sachsen-Anhalt findet Ihr auf der Webseite des Landes.

  • Hochzeit in Schleswig-Holstein

2G-Regel: Innerhalb geschlossener Räume dürfen an Veranstaltungen grundsätzlich nur Personen teilnehmen, wenn sie einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen und keine typischen Coronavirus-Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust). Bei der Überprüfung digitaler Impfnachweise ist die CovPass Check-App zu verwenden. Zusätzlich haben Kund:innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, der zu prüfen ist. Kinder bis zur Einschulung benötigen keinen Impf- oder Genesenennachweis und auch keinen negativen Testnachweis. Auch Minderjährige benötigen keinen Impf- oder Genesenennachweis, wenn sie entweder einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorlegen (bei Antigen-Schnelltests gilt 24 Std, bei PCR-Tests gilt abweichend 48 Std.) oder anhand einer Bescheinigung der Schule (ein Schülerausweis reicht hier nicht aus) nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden. Ebenso müssen Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, einen negativen Testnachweis, aber keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Kontaktdatenerfassung und Maskenpflicht gibt es bei Veranstaltungen nicht mehr. Allerdings wird weiterhin das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen empfohlen insbesondere dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

Weitere Infos zum Status findet Ihr auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.

  • Hochzeit in Thüringen

Nicht-öffentliche / private Veranstaltungen (unter freiem Himmel):

    • 2G ab 20 Personen
    • Anzeigepflicht: 10 Tage – max. 100 Personen
    • AHA+ L beachten
    • Emfehlung: nicht mehr als 10 Personen

Private Veranstaltungen im geschossenen Raum:

    • 2G-Regel ab 15 Personen
    • Anzeigepflicht: 10 Tage
    • Max. 50 Personen
    • Empfehlung: nicht mehr als 10 Personen
    • Kontaktpersonennachverfolung bei mehr als 15 Personen

Weitere Infos findet Ihr auf der Seite des Landes Thüringen!

Wir empfehlen Euch sich individuell zu den Regelungen in Eurem Bundesland zu informieren und danach gehend weitere Schritte einzuleiten.

speichernHochzeit im kleinen Kreis
Credits: Nimer & Jenny Fotografie

4. Checkliste für Hochzeiten in Zeiten von Corona – was ist erlaubt, was nicht?

UNABHÄNGIG von den aktuell geltenden bundesweiten Richtlinien, haben wir Euch eine generelle Checkliste für Eure Hochzeit in Zeiten von Corona für 2022 zusammengestellt:

Hochzeitslocation & Gäste

  • Prüft in den Richtlinien Eures Bundeslandes, ob das Personal und die Dienstleister in der maximal erlaubten Teilnehmerzahl für eine private Feier mit eingerechnet werden müssen.
  • Beachtet die Sperrstunden in den einzelnen Bundesländern – diese beginnen teilweise bereits bei 22:00 Uhr!
  • Lange Hochzeitstafeln sind prinzipiell erlaubt – achtet jedoch trotzdem immer auf ausreichend Abstand!
  • Es darf Alkohol ausgeschenkt werden
  • Kinder werden unabhängig vom Alter mitgezählt
  • Ein klassisches Buffet ist auch in der Corona-Krise bei geschlossenen Gesellschaften erlaubt. Bei Selbstbedienung müssen Einweg-Handschuhe oder Einweg-Besteck zum Portionieren der Speisen verwendet werden!
  • Tanzen ist in geschlossenen Räumen nicht zulässig. Musik darf nur im Hintergrund abgespielt werden (§ 11 der 15. BayIfSMV). Der Hochzeitstanz ist somit aktuell nicht möglich, außer die Hochzeit findet im eigenen Zuhause / Garten statt. Versucht auf Alternativen auszuweichen. Überrascht Eure Gäste mit einem tollen Zauber-Act oder einem Karikatur-Zeichner!

Maskenpflicht & Mindestabstand

Die FFP2-Maskenpflicht gilt überall außerhalb des Tisches wie bei einem Besuch im Restaurant. An einem festen Steh- oder Sitzplatz dürfen die Hochzeitsgäste die Maske abnehmen,  wenn sie zuverlässig einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Das trifft auch zu, wenn in der Location 2G plus gilt. In privaten Räumen – wie dem eigenen Zuhause – gilt generell keine Maskenpflicht.

Hygienekonzept

Ein Hygienekonzept muss in jedem Fall vorliegen. Bei Feiern in einer Location, ist der Betreiber der Veranstalter und muss sich um das Hygienekonzept kümmern. Feiert Ihr allerdings im privaten Garten, müsst Ihr Euch selbst um ein Konzept kümmern. Hier einige wichtige Fakten, die Ihr beachten müsst:

  • Klärt wer der Veranstalter ist und wer sich um das Hygienekonzept kümmern muss
  • Jeder soll die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende und regelmäßige Belüftung zu achten.
  • Für den Fall einer nachträglich identifizierten COVID-19-Erkrankung muss die Identifikation aller Teilnehmer und ihre Kontaktmöglichkeit gewährleistet sein (erstellt eine Gästeliste mit Adressen und Telefonnummern für Eure Hochzeit).
  • Von der Teilnahme der Veranstaltung sind auszuschließen: Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, Personen mit  ersten (auch nur leichten) Symptomen. In der Einladung muss auf diese Ausschlusskriterien hingewiesen werden.
  • Es müssen ausreichend Möglichkeiten zur Händehygiene vorhanden sein / bereit gestellt werden (ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtücher und Händedesinfektionsmittel).
  • Es muss ein Lüftungskonzept vorhanden sein (zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches) – aus diesem Grund sind in 2022 Gartenhochzeiten bzw. Hochzeiten im Freien immer angesagter. Für die Schlecht-Wetter Alternative gibt es tolle Zelte die man aufbauen kann und die trotzdem einen regelmäßigen Luftaustausch gewährleisten.
  • Die maximale Teilnehmerzahl darf nicht überschritten werden.
speichernHochzeit im kleinen Kreis
Credits: Claudia Gerhard

5. Welche Schritte muss man beachten, wenn man seine Hochzeit verschieben will?

Wenn Ihr Eure Hochzeit absagen oder verschieben müsst/wollt, gibt es Einiges zu berücksichtigen. Wir zeigen Euch die wichtigsten Punkte auf:

  • Habt Ihr bereits einen Ersatztermin festgelegt? Es ist zu generell zu empfehlen, die aktuelle COVID-19-Pandemie abzuwarten und die Hochzeit so weit wie möglich in die Zukunft zu verschieben. Eure Hochzeit soll der wichtigste Tag Eures Lebens werden. Bedenkt, dass Eure und die Gesundheit Eurer Gäste an erster Stelle steht und Ihr Eure Hochzeitsfeier zu einem späteren Zeitpunkt nachholen könnt!
  • Prüft vorab die Stornierungsmöglichkeiten und / oder Umbuchungsmöglichkeiten der Location und aller Dienstleister. Je früher Ihr allen Beteiligten Bescheid gebt, desto einfacher wird es sein, einen Ersatztermin für Eure Hochzeit zu finden. Rechnet jedoch damit, dass auch Stronogebühren oder Umbuchungsgebühren anfallen können. Je später Ihr Euch dazu entscheidet, zu verschieben bzw. abzusagen, desto höhere Kosten können anfallen. Bitte bedenkt immer: auch Dienstleister haben laufende Kosten, die getragen werden müssen. In der aktuellen Hochzeitssaison sind viele Dienstleister ihren Brautpaaren sehr entgegengekommen und haben flexibel reagiert. Scheut Euch daher nicht davor, früh genug mit Euren Dienstleistern in Kontakt zu treten und gemeinsamen nach einer Lösung zu suchen.
  • Überlegt Euch, ob Ihr gleich die gesamte Hochzeit inklusive Trauung und Feier verschieben wollt, oder z.B. die standesamtliche Hochzeit im kleinen Kreis oder auch nur zu zweit vorziehen und die Feier im größeren Rahmen dann auf ein Datum in 2022 verschieben wollt.
  • Verschiebt die Hochzeit auf einen Tag unter der Woche. Da bereits viele Termine in 2021 und sogar auch schon in 2022 ausgebucht sind, macht es durchaus Sinn, sich zu überlegen, die Hochzeit auf einen Tag unter der Woche zu verschieben.
  • Aktueller Trend für 2021: Micro Weddings. Es bringt durchaus seine Vorteile mit sich, im kleinen Kreis zu feiern. Entscheidet Euch daher schon jetzt für eine Micro Wedding in 2021 oder 2022. Das bedeutet zwar, dass sich die Gästezahl verkleinert, das Budget aber nicht. Ein größeres Pro-Kopf Budget lässt Euch die Möglichkeit, ein wirklich tolles Erlebnis für Euch und Eure Liebsten zu gestalten. Lest hierzu unseren Artikel über \\\”Hochzeiten im Kleinen Kreis\\\”.
  • Wenn Ihr Euch letzendlich dazu entschließt Eure Hochzeit zu verschieben, vergesst nicht:
    • Einmal tief durchatmen und positiv denken!
    • Prüft ob Ihr eine Stronoversicherung habt und kontaktiert diese!
    • Wenn Ihr einen Hochzeistplaner habt, kontaktiert ihn so schnell wie möglich und fragt um Rat!
    • Schaut Euch genau die Verträge mit allen Dienstleistern durch: was sind die Stronierungs- und Umbuchungsrichtlinien.
    • Standesamt kontaktieren und den Ersatztermin festlegen!
    • Location kontaktieren und den Ersatztermin abstimmen!
    • Kirche und / oder freie Redner kontaktieren!
    • alle weiteren gebuchten Diensleister kontaktieren und eine Lösung finden: Catering, Papeterie (Hochzeitseinladungen), Fotografen, Videograf, Stylist, Mobiliar, DJ & Musiker, Entertainment, Florist, Hochzeitstorte, Hotels und Unterkünfte für Gäste, Shuttle-Service etc.
    • Informiert Eure Gäste so schnell wie möglich – vor allem wenn es sich um eine Destination Wedding handelt. Möglichkeiten den neuen Termin mitzuteilen, zeigen wir Euch weiter unten  (z.B. anstelle von Save-the-Date wird es zum Change-the-Date)
    • gebt Eurem Hochzeitsplaner oder den Trauzeugen früh genug Bescheid, damit z.B. auch der Junggesellenabschied umgeplant werden kann
    • Überdenkt die Details Eurer Hochzeit (besonders wenn Ihr Euch dazu entschieden habt, in einer anderen Jahreszeit zu heiraten). Habt Spass am Neu-Planen!
    • Wenn Ihr die Entscheidung getroffen habt und alles umgeplant ist: schaut nicht zurück! Alles hat auch eine positive Seite! Freut Euch auf Eure Hochzeit!
    • Plant Eure Flitterwochen neu und informiert Euch vorab über die aktuellen Reisebeschränkungen!

Lest Euch auch zum Thema Hochzeiten in Zeiten Corona und alternativen Feiermöglichkeiten auch nochmals unseren aktuellen Artikel zum Thema Minimony, Tiny Wedding (Micro Wedding) und Elopement durch!

speichernHochzeit im kleinen Kreis anstoßen
Credits: honeymoonpictures

6. Formulierungshilfen für das Verschieben der Hochzeit

Sobald Ihr wisst, dass Eure Hochzeit verschoben wird und Ihr den Ersatztermin mit der Location und allen Dienstleistern final abgestimmt habt, gilt es Eure Gäste darüber zu informieren. Wir zeigen Euch einige Formulierungsmöglichkeiten für Eure Einladung oder Info-Karte:

  • Die Hochzeit wird verschoben:

    • Change-the-Date
    • Wir verschieben unsere Hochzeit!
    • Verschoben ist nicht aufgehoben!
    • Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!
    • Gefeiert wird später!
    • Unsere Hochzeit wird nachgeholt!
    • Wir heiraten /feiern später!
    • Neues Datum. Gleiche Liebesgeschichte!
    • Love will never be cancelled!
    • Stay Home – Stay safe! Wir verschieben unsere Hochzeit!
    • Einladung zur mit ABSTAND besten Hochzeitsparty

“Die aktuelle Situation zwingt uns leider dazu, unsere Hochzeit zu verschieben. Wir geben Euch Bescheid, sobald wir einen neuen Hochzeitstermin haben. Haltet Euch auf unserer Hochzeitswebseite auf dem Laufenden…Bleibt gesund!”

“..aufgrund der aktuellen Ereignisse verschieben wir unsere Hochzeit und wollen diese nun am XX.XX.XXXX mit Euch gemeinsam feiern! Wir danken Euch für Euer Verständnis und hoffen, dass Ihr dabei sein könnt!”

“..wir heiraten einige Monate später. Unser neuer Termin ist der XX.XX.XXXX. Wir freuen uns auf Euer Kommen!”

“..leider müssen wir unsere Hochzeit um ein Jahr verschieben. Uhrzeit, Tag und alles Weitere bleiben gleich. Nur das Jahr ändert sich. Wir freuen uns auf Euer Kommen!”

Wir raten Euch auch dazu, eine Hochzeitswebseite zur erstellen, auf welcher Ihr Euren Gästen die wichtigsten Informationen und  Änderungen zur Eurer Hochzeit bereit stellt. Mit dem Link zur URL der Webseite können sich Eure Gäste auf diesem Weg kontinuierlich auf dem Laufenden halten. Vergesst nicht, die URL in der Einladung oder bei der Change-the-Date Karte mit anzugeben.

speichernlaufende Braut in der Stadt
Credits: Honeymoon Pictures

7. Hochzeit verschieben? Der Podcast der Hochzeits-Plauderei!

Nina ist selbst Bride to be und spricht in dieser Folge des Hochzeitspodcasts “Die Hochzeits-Plauderei”, mit Svenja von “Stimme der Herzen”, freie Rednerin aus Nürnberg, über ihre Hochzeitsvorbereitungen während der verrückten Corona Zeit. Sie und ihr Mann stehen nun zum zweiten Mal vor der Frage: Sollen wir unsere Hochzeit verschieben, absagen oder unseren Geduldsfaden ausreizen, wenn nicht sogar überreizen?

Kontaktiert uns für weitere Informationen!

Wir bei Zankyou möchten Euch helfen, alle Zweifel bezüglich der Auswirkungen des Virus auf Eure Hochzeit zu beseitigen! Ob als Brautpaar, Dienstleister oder Gast könnt Ihr bei Fragen oder Anregungen gerne jederzeit auf uns zukommen. Dafür haben wir Euch eine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt, unter der Ihr uns alle Eure Fragen stellen könnt: covid19@zankyou.com. Hinterlasst auch gerne einen Kommentar unter diesem Artikel!

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