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Ehevertrag, Steuern und Namensänderung: Wie geht es eigentlich nach der Hochzeit weiter?
Von Ehevertrag über Namensänderung bis hin zur Steuerklasse: Hier erfahren Sie alles, was wichtig ist, um den Papierkram nach der Hochzeit erfolgreich zu bewältigen!
Rosarote Brille, Schmetterlinge im Bauch, Hochzeitskuss, Ja-Wort und Trauringe – Das sind die Dinge, die allgemeinhin mit dem Thema Hochzeit verknüpft werden. Das ist natürlich auch der romantische Teil der Hochzeit, der eng mit unseren eigenen Emotionen verknüpft ist. Neben diesen emotionalen Momenten am großen Tag gibt es aber noch etwas anderes zu bedenken, nämlich die praktische Seite der Hochzeit. Die ist nämlich nicht weniger interessant, vor allem für die Zukunft des frisch vermählten Ehepaares. Da wir wissen, dass in der Hochzeitsplanung oftmals praktische Fragen nach Steuern, Verträgen und der Namensänderung untergehen, haben wir für Sie bei der Expertin Cora Christine Döhn von finanzen.de nachgefragt, die Ihnen als Brautpaar bereits vor Ihrer Hochzeit einen umfassenden Überblick zu den wichtigsten Fakten für Frischvermählte mit auf den Weg gibt:
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Neben Brautkleid und Hochzeitsessen sollten Sie sich auch mit Steuern, Namensänderung und Co. beschäftigen! Foto: Kirill Brusilovsky Photodesign
Die Checkliste für die Namensänderung
Sie haben vor, nach der Hochzeit den Namen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin anzunehmen? Wie schön! Haben Sie aber auch über alles Weitere nachgedacht? Denn mit diesem Namenswechsel stehen auch einige Behördengänge an, die zum Teil innerhalb einer bestimmten Frist getätigt werden müssen. Damit Sie unter beispielsweise nicht vergessen, sofort die Änderung Ihres Personalausweises zu beantragen (wichtig!), gibt’s in dieser Checkliste alle Infos zu den wichtigsten Dokumenten, die geändert werden müssen. Drucken Sie sich diese am besten gleich aus und fügen Sie diese den besonders wichtigen Schritten innerhalb der Hochzeitsplanung zu!
Natürlich bremst der Gedanke an die vielen Planungsschritte die Vorfreude auf den neuen Namen etwas, aber lassen Sie sich davon nicht abschrecken! Schließlich ändern Sie Ihren Namen als Symbol Ihrer Ehe, deshalb ist es natürlich ein wichtiger Schritt, der mit der Hochzeit getan wird.
Gleichgeschlechtliche Paare können ebenfalls einen gemeinsamen Familiennamen wählen. Dies war schon bei eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich und bleibt selbstverständlich nach der Einführung der Ehe für alle am 1. Oktober 2017 bestehen.
Damit bei Ihrem neuen Namen nichts schiefgeht und zum Beispiel Ihre Post nicht verloren geht, gibt’s hier noch einige nützliche Tipps rund um die Namensänderung:
- den alten Namen für einige Monate am Klingelschild/Briefkasten belassen, damit keine wichtigen Briefe verloren gehen
- Konten prüfen und gegebenenfalls aktualisieren lassen
- eventuell eine Konto-Vollmacht für Ihren Partner/Ihre Partnerin eintragen lassen
- Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Risikolebensversicherung überprüfen und Versicherungssummen anpassen!
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Haben Sie all das in Angriff genommen , haben Sie am Hochzeitstag WIRKLICH etwas zu feiern! Foto: Schneiders Family Business
Tipps zur Steuerklassenwahl
Neben der Namensänderung gibt es noch weitere Themen, denen sich Eheleute nach dem Ja-Wort widmen sollten. Besonders wichtig: die Wahl der Steuerklasse. Im Hinblick auf dieses sehr trockene Thema sollten Brautpaare vor allem prüfen, ob beide Partner oder Partnerinnen ein Einkommen haben, oder nur einer/eine von beiden Geld verdient. Wie hoch das Einkommen letztlich ist und ob es von beiden oder nur einem Partner kommt, beeinflusst die Steuerklassenwahl enorm.
Eine Möglichkeit für frisch vermählte Paare ist es, direkt nach der Hochzeit von Steuerklasse 1 in Klasse 4 zu wechseln. Dies passiert automatisch, wenn beide Partner/Partnerinnen arbeiten (ebenso rutschen Alleinerziehende, die bisher in Klasse 2 waren, nach der Heirat automatisch in Steuerklasse 4). Wenn nach der Hochzeit nur einer der Partner oder Partnerinnen berufstätig ist, wird dieser in Steuerklasse 3 eingeteilt und zahlt dort die geringstmöglichen Abzüge. Es gibt aber auch gewisse Spielräume, in denen es den Partnern/Partnerinnen möglich ist, über die Steuerklasse zu entscheiden. Hier gibt’s Infos zu den verschiedenen Situationen:
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Nach der Hochzeit muss auch die Steuerklasse überdacht werden. Foto: skop Hochzeitsfotograf München
Unterschiedliches Einkommen
- empfehlenswert: Steuerklassen 3 und 5, denn so zahlt der Gutverdiener weitaus weniger als der Geringverdiener, sodass den Eheleuten unter dem Strich weniger vom Gehalt abgezogen wird
Ähnliches Einkommen
- sinnvoll: Steuerklasse 4 für beide Partner/Partnerinnen, denn so bleibt der Gang zum Finanzamt erspart und es ändert sich nichts an den Abzügen. Durch das Ehegattensplitting gibt’s jedoch die Möglichkeit von lohnenswerten Rückzahlungen! (Mehr Infos zum Ehegattensplitting)
Alleinverdiener
- automatisch: Steuerklasse 3
- Vorsicht: Ein Steuerklassenwechsel ist nur einmal jährlich möglich. Daher ist es wichtig, sich vor Problemen im Job/plötzlicher Arbeitslosigkeit abzusichern!
Alles rund um den Ehevertrag
Sie wollen einen unschönen Rosenkrieg vermeiden, falls es in Ihrer Ehe doch zu kriseln beginnt? Dann sollten Sie vor dem Ja-Wort gewisse Dinge klären und besonders wichtige Details in einem Ehevertrag regeln. Natürlich gibt es staatliche Vorgaben, die sich vor allem an den Bedürfnissen klassischer Familien orientieren (im Hinblick auf Unterhalt, Sorgerecht, usw.) Jedoch sollten Sie sich auch selbst Gedanken um Ihre persönlichen Ansprüche machen und diese gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin vor dem Gang zum Traualtar klären. Aber für welche Paare ist es besonders empfehlenswert, vertragliche Regelungen vor der Hochzeit zu treffen?
Sie haben zwei verschiedene Einkommen und keine Kinder
- finanziell voneinander unabhängige Ehepaare ohne Kinder können vor der Ehe regeln, dass keiner finanziell schuldig bleibt, wenn es zur Scheidung kommt
Sie sind selbstständig oder Unternehmer
- wenn Sie über ein Betriebsvermögen verfügen, sollten Sie vor der Hochzeit regeln, dass nicht ein Teil Ihres persönlichen Firmenvermögens an den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin gezahlt werden muss
- oftmals ist der Ehevertrag für Unternehmer auch ein wichtiger Teil eines Gesellschaftsvertrages
Sie leben im Ausland oder haben verschiedene Nationalitäten
- internationale Hochzeit in Deutschland: hier gilt prinzipiell das Rechtssystem in Deutschland. ABER: Im Ehevertrag sollte geklärt werden, welches Rechtssystem im Scheidungsfall gilt, denn das variiert zum Teil!
Sie bringen ein unterschiedlich hohes Vermögen mit in die Ehe
- Schutz für den „reicheren” Partner: hier ist ein Ehevertrag sehr wichtig, denn ansonsten kann es im Streitfall zu großen, finanziellen Verlusten kommen!
Erfahren Sie hier mehr zu dem Thema Ehevertrag und Regelungen, wie Vorsorgeausgleich, Zugewinnausgleich und Gütertrennung.
Wie viel kostet ein Ehevertrag?
Das ist abhängig vom Vermögen der Ehepartner/Ehepartnerinnen. Häufig teilen sich die Partner oder Partnerinnen die anfallenden Kosten, die für die Arbeit mit dem Notar und dem Rechtsanwalt anfallen. Der Startpunkt für den Ehevertrag liegt bei 1.500 €, nach oben hin kann es in schwindelerregende Höhen mit Geldbeträgen von bis zu 10.000 € gehen.
Wir hoffen, dieser Ausflug in die Finanzwelt hat Ihnen einen guten Überblick über die Änderungen gegeben, die anstehen, wenn Sie sich trauen und das Ja-Wort am Traualtar hauchen. Wir bedanken uns herzlich bei unserer Guestbloggerin Cora Christine Döhn von finanzen.de, die uns ausführliche Informationen geliefert hat! Lesen Sie mehr zum Thema Hochzeiten in Ihrem Zankyou Hochzeitsmagazin!
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