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Ehe für Alle – Was sich rechtlich für gleichgeschlechtliche Paare ändert

Der 1. Oktober 2017 war ein denkwürdiger Tag für homosexuelle Paare in Deutschland, denn seither gilt gleiches Recht für alle und auch Schwule und Lesben dürfen eine Ehe eingehen – was bedeutet dies im Detail?

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Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen in Deutschland nun auch homosexuelle Paare den Bund der Ehe eingehen. Die Entscheidung des Bundestages wurde in zahlreichen Großstädten gefeiert, bei vielen Menschen flossen Freudentränen. Ähnliche Regelungen bestehen bereits in 17 anderen Staaten der Welt, 2001 machten die Niederlande den Anfang. Gemeinsam mit Dr. Carsten Kleffmann, Rechtsexperte bei Smartlaw, informieren wir Sie heute darüber, was sich mit der Ehe für Alle nun für Schwule und Lesben in Deutschland ändern wird: 

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Foto: FrauGlück Wedding & Event Styling

Änderungen durch die Einführung der Ehe für Alle

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An der “klassischen” Ehe, bestehend aus Mann und Frau, ändert sich nichts. Gleichgeschlechtliche Paare haben jetzt das Recht zur Adoption. In den übrigen Punkten war die gleichgeschlechtliche Partnerschaft, die 2001 eingeführt wurde, der Ehe bereits angeglichen.

Vorgehen bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft wird nicht automatisch zu einer Ehe. Im Gesetz heißt es:

Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.

Dies muss auf dem Standesamt geschehen. Wie dies konkret ausgestaltet wird, ob in Form einer Zeremonie oder eher formlos, ist Sache der künftigen Ehepartner. Als Tag der Eheschließung gilt der Tag, an dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Dies ist neben der Feier der Silbernen und Goldenen Hochzeit auch für alle Rechte und Pflichten, beispielsweise aus Verträgen, wichtig. Wer seine eingetragene Lebenspartnerschaft jedoch nicht umwandeln will, muss nichts tun. Sie bleibt dann einfach weiter bestehen.

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Foto: Ihr Hochzeitsplaner Berlin
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Foto: Milena Schlösser

Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft

Insbesondere dürfte wohl die Symbolkraft der Ehe für viele der ausschlaggebende Faktor sein, die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umtragen zu lassen. Aufgrund der in größten Teilen bereits erfolgten Angleichung sind die Neuerungen marginal. Eingetragene Lebenspartner können kein gemeinsames Kind adoptieren. Allerdings konnte bisher ein Partner allein ein Kind adoptieren, und danach konnte der andere Partner das Kind des Partners ebenfalls adoptieren (Sukzessivadoption). Künftig ist dieser Umweg nicht mehr nötig, denn wie alle Ehepaare können dann auch schwule und lesbische Paare gemeinsam Kinder adoptieren. Zudem ist künftig nur noch der Eingang einer Ehe möglich, ein Wahlrecht zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe wird es nicht geben.

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Foto: Tilman Vogler

Aus rechtlicher Sicht gibt es noch viele weitere wichtige Dinge, die Sie als Paar beachten müssen. Wir informieren Sie gemeinsam mit Smartlaw in unserem Magazin auch zu folgenden Themen: Lebenspartnerschaftsvertrag, Ehevertrag, Eigenheim, Kinderplanung, und Internationale Hochzeit.

Kontaktieren Sie die Dienstleister, die in diesem Artikel erwähnt wurden!

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