Welche Unterlagen und Dokumente benötigt Ihr für das Standesamt?

In diesem Artikel zeigen wir Euch, welche erforderlichen Dokumente und Unterlagen Ihr für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt benötigt!

Welche Unterlagen und Dokumente benötigt Ihr für das Standesamt?
  • Zivil
  • Hochzeitsvorbereitungen
  • Brautpaar

Für die Anmeldung der standesamtlichen Trauung müsst Ihr eine Reihe von wichtigen Dokumenten und Papieren vorlegen. Dieser Papierkram kann ganz schön stressen. Besonders bei Sonderfällen, wenn z.B. einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit hat. Um Euch die Vorbereitung auf Euren Termin beim Standesamt zu erleichtern, stellen wir Euch eine Checkliste mit den wichtigsten Formalitäten und Dokumenten zusammen, die Ihr für die Eheschließung benötigt.

  1. Was müsst Ihr über die Anmeldung der Eheschließung wissen?
  2. Notwendige Unterlagen und Dokumente fürs Standesamt: Familienstand “ledig”, ohne Besonderheiten
  3. Ihr seid schon mal verheiratet gewesen (geschieden)?
  4. Ihr seid verwitwet?
  5. Ihr habt gemeinsame Kinder?
  6. Einer von Euch kann nicht beim Standesamt erscheinen?
  7. Einer von Euch hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit?
  8. Ihr wollt im Ausland heiraten?
  9. Kann ich als Minderjährige/r heiraten?
  10. Schneller Überblick über alle notwendigen Dokumente!

1. Was müsst Ihr über die Anmeldung der Eheschließung wissen?

  • Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin erfolgen und ist 6 Monate gültig
  • Zuständigkeit: Für die Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt des Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnsitz) von einem der beiden Verlobten zuständig. Die Eheschließung kann anschließend bei jedem Standesamt in der Bundesrepublik erfolgen
  • Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
  • Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt
  • Auch interessant: Man braucht keine Trauzeugen mehr, um zu heiraten
  • Bei Sonderfällen wendet Euch bitte vorab an Euer Standesamt und erkundigt Euch früh genug, welche weiteren Unterlagen Ihr vorlegen müsst. Sonderfälle könnten z.B. sein: wenn einer der Verlobten adoptiert ist, die letzte Ehe/ Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde oder im Ausland geschieden wurde, gemeinsame Kinder im Ausland geboren wurden oder Ihr Adoptivgeschwister seid

2. Notwendige Unterlagen und Dokumente fürs Standesamt: Familienstand “ledig”, ohne weitere Besonderheiten

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes). Die Urkunde kann ggf. schriftlich oder online angefordert werden. Die Urkunde darf nicht älter als 6 Monate sein
  • Erweiterte Meldebescheinigung (nicht Anmeldebestätigung) von Haupt-und Nebenwohnsitz, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes/Bürgeramt. Bei Abgabe der Papiere im Standesamt sollen diese in den meisten Fällen nicht älter als 14 Tage sein (variiert je Standesamt)
  • In den meisten Fällen ein bereits ausgefülltes Formular “Anmeldung der Eheschließung”, das von beiden Partnern einzeln ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Sucht im Internet Eures zuständigen Standesamt (nach Postleitzahl) und klickt auf die Rubrik “Eheschließung/Standesamt”. Dort findet Ihr bei den meisten Standesämtern einen Link zum Download des Formulars!

Checkliste Standesamt: Ihr seid schon mal verheiratet gewesen (geschieden)?

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck des Geburtsregisters (siehe auch bei „Familienstand ledig“), nicht älter als 6 Monate
  • Erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt in den meisten Fällen nicht älter als 5-14 Tage (erhältlich im Bürgeramt)
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über die Scheidung bzw. Aufhebung (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde). Dies ist im Normalfall eine neu ausgestellte Eheurkunde der letzten Ehe, in welcher dann der Vermerk “geschieden” zu sehen ist (dies wird nach Scheidung automatisch aktualisiert)
  • Geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
  • Ggf. Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe

3. Einer von Euch ist verwitwet?

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes), nicht älter als 6 Monate
  • Erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt in den meisten Fällen nicht älter als 10-14 Tage (erhältlich im Bürgeramt)
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk Tod des Ehegatten (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde)
  • Geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
  • Ggf. Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
  • Ggf. Geburtsurkunde(n) von Abkömmlingen, mit denen fortgesetzte Gütergemeinschaft besteht

4. Ihr habt gemeinsame Kinder?

  • Geburtsurkunde oder Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes) mit Angaben zum Vater
  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind
  • Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde

5. Einer von Euch kann nicht beim Standesamt erscheinen?

Werbung

In den meisten Fällen findet man auf der Webseite der Standesämter einen Link zum Download des Formulars über die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung. Ihr könnt dieses als pdf-Datei downloaden und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen – mit Unterschrift. Wichtig ist, dass Ihr immer eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses hinzufügt.

speichernBräutigam unterschreibt Dokumente während der standesamtlichen Trauung
Credits: Safeena Noah

6. Einer von Euch hat NICHT die deutsche Staatsangehörigkeit?

Zusätzlich zu allen notwendigen Formularen, welche Sie unter Familienstand “ledig” finden, kommen noch folgende Dokumente hinzu:

  • Bei Geburt im Ausland ist entweder eine mehrsprachige Geburtsurkunde (auch internationale Geburtsurkunde genannt) oder das fremdsprachige Original mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Urkunde bedarf ggf. einer Apostille oder Legalisatiion (= Echtheitsbestätigung durch die zuständige ausländische Behörde oder deutsche Auslandsvertretung). Tipp: Sucht im Internet nach eidesstattlichen Übersetzern – diese sind berechtigt die Apostille zu vergeben
  • Eine Einbürgerungs – bzw. Erwerbsurkunde
  • Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörde vorlegen (auch diese mehrsprachig/international oder amtlich übersetzt mit Apostille). Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden

Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Termin für Eheschließung vereinbaren.

Generell gilt: ALLE fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher) benötigt.

Eine Übersicht eidesstattlicher Übersetzer findet Ihr beim Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer.

7. Ihr wollt im Ausland heiraten?

Viele Deutsche haben den Traum davon, im Urlaub, am Strand, weit weg von zu Hause zu heiraten. Eine Hochzeit zu Zweit auf den Malediven oder das Elopment in Las Vegas klingen sicherlich super romantisch. Doch auch hier bedarf es einiger Organisation und Vorarbeit und in jedem Land gelten dabei andere Richtlinien.

Die deutschen Auslandsvertretungen berichten regelmäßig über die jeweils geltenden Eheschließungsbestimmungen in ihrem Gastland. Diese Informationen werden durch das Bundesverwaltungsamt in Köln zu ausgewählten Zielländern in Form von Merkblättern zusammengefasst. Jedes dieser Merkblätter für die einzelnen Länder kann unmittelbar auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes kostenfrei heruntergeladen werden.

  • Anhand des Beispiels Spanien, zeigen wir Euch, was Ihr an Unterlagen für eine rechtskräftige Heirat im Ausland benötigt:

  • Reisepass im Original
  • Geburtsurkunde: Befindet sich der Geburtsort in Deutschland, so kann das deutsche Standesamt die Urkunde auf einem mehrsprachigen (internationalen) Vordruck ausstellen. Eine Übersetzung in die spanische Sprache ist dann nicht nötig. Falls die Urkunden nicht auf einem mehrsprachigen Vordruck vorgelegt werden, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer beizufügen. Sollte der Standesbeamte auf der Vorlage einer ausführlichen Geburtsurkunde bestehen, muss diese mit Apostille und beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden
  • Heiratsurkunde und rechtskräftiges, beglaubigtes Scheidungsurteil mit spanischer Übersetzung, falls einer der Partner geschieden ist
  • Heiratsurkunde und beglaubigte Sterbeurkunde mit spanischer Übersetzung, falls einer der Partner verwitwet ist
  • Ehefähigkeitszeugnis (certificado de capacidad matrimonial): Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses. Das Antragsformular zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist bei allen deutschen Standesämtern sowie bei den Auslandsvertretungen wie Botschaft oder Konsulat erhältlich. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des letzten oder aktuellen deutschen Wohnsitzes. Sollte nie ein Wohnsitz in Deutschland bestanden haben, liegt die Zuständigkeit beim Standesamt I in Berlin. Der Antrag wird zusammen mit den geforderten Dokumenten des Antragstellers und des/der Verlobten dem zuständigen Standesamt zur weiteren Bearbeitung übersandt. Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf einem internationalen Vordruck ausgestellt und ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die Anmeldung zur Eheschließung beim spanischen Standesamt erfolgen. Klärt vorher ab, ob die Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses notwenig ist. Nicht alle spanischen Standesämter bestehen darauf.
  • Nachweis über den Wohnsitz der letzten zwei Jahre (mit beglaubigter Abschrift, Übersetzung)
  • Wichtig: Falls einer der beiden Verlobten der spanischen Sprache nicht mächtig ist, muss ein vereidigter Dolmetscher mit vor Ort sein.
  • Was muss man tun, wenn man wieder in Deutschland ist? Das spanische Familienbuch, das nach Eintragung der Eheschließung in das Personenstandsregister überreicht wird, wird in Deutschland nicht als Personenstandsurkunde anerkannt. Daher lasst Euch im Anschluss an die Eheschließung je nach Bedarf eine oder mehrere Heiratsurkunden auf internationalem Formular durch das spanische Standesamt ausstellen. Eine Legalisatiion der Heiratsurkunde ist nicht erforderlich.

Tipp: Klärt ab, welches Namensrecht im jeweiligen Land gilt!

8. Kann ich als Minderjährige/r heiraten?

Nein. Nicht mehr. Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Das Alter der sogenannten Ehemündigkeit wird im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt. Eheschließungen sind also nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Bisher konnte das Familiengericht Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreien. Diese Möglichkeit entfällt.

9. Einen schnellen Überblick über alle notwendigen Unterlagen für die standesamtliche Trauung findet Ihr in der folgenden Übersicht:

Werbung

Willst Du immer auf dem neuesten Stand sein?

Newsletter abonnieren

Kommentieren

Zankyou Hochzeitstisch. Erhaltet den geschenkten Geldbetrag auf Eurem Konto!